Allgemeine Geschäftsbedingungen für IT-Services von Michael Gerbracht

Stand: Januar 2023
(Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu den Rechten von Verbrauchern nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatzgeschäft und im elektronischen Geschäftsverkehr.)

  1. Geltungsbereich und Bindungsfrist
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftsbeziehungen von Gerbracht.IT, Inh. Michael Gerbracht, Joachim-Karnatz-Allee 35, 10557 Berlin (nachfolgend „Anbieter“) mit seinen Kunden. Der Anbieter ist ein Dienstleister für die Konzeption und/oder Entwicklung von Web-Anwendungen, Onlineshops und sonstiger Individualsoftware (gemeinsam „Anwendungen“), dem Hosting der Anwendungen sowie für die Erbringung hiermit zusammenhängender Serviceleistungen.
    2. Der Vertragsinhalt richtet sich immer nach den vom Anbieter erstellten und vom Kunden angenommenen Angebotsunterlagen (nachfolgend „Angebot“). Im Falle von Widersprüchen zwischen den Angebotsunterlagen und den AGB geht das Angebot vor.
    3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden anstelle dieser oder ergänzend zu diesen AGB nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Parteien dies im Rahmen des Vertragsschlusses ausdrücklich schriftlich vereinbaren.
    4. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Kunde wird sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail über die Änderungen informiert. In dieser E-Mail bekommt der Kunde die neuen AGB zugesandt. Er ist berechtigt, der Geltung der neuen AGB innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang dieser E-Mail zu widersprechen. Unterlässt der Kunde einen Widerspruch, werden die geänderten AGB nach Ablauf der sechswöchigen Frist Vertragsbestandteil. Auf diese Frist wird der Anbieter den Kunden im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
      Ausgeschlossen vom Recht zur Änderung dieser AGB nach dem vorigen Absatz sind Regelungen, welche die Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien betreffen und die somit das Verhältnis zwischen Haupt- und Gegenleistungspflichten maßgeblich verändern, sowie sonstige grundlegende Änderungen der vertraglichen Pflichten, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen. Für solche Änderungen ist eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung erforderlich.
    5. Der Anbieter hält sich an ein verbindliches Angebot für vierzehn (14) Tage ab dem Datum der Abgabe des Angebots gebunden, soweit kein anderer Zeitraum in den Angebotsunterlagen genannt wird.
  2. Leistungen des Anbieters
    1. Der Anbieter erbringt für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§14 BGB) die folgenden Leistungen:
      1. Website-Entwicklung;
      2. Website-Hosting; und
      3. Server-Hosting
      (Website-Hosting und Server-Hosting, nachfolgend gemeinsam „Hostingleistungen“).
      Besondere Regelungen in diesen AGB für Verbraucher sind entsprechend gekennzeichnet.
    2. Der Anbieter erbringt seine Leistungen gemäß den Vertragsbedingungen und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, sofern im Angebot nicht anders vereinbart. Der Anbieter hat nur dann die Pflicht, technische oder sonstige Normen einzuhalten, soweit diese in den Vertragsunterlagen ausdrücklich aufgeführt sind. Dann finden diese Normen in der bei Angebotsabgabe geltenden Fassung Anwendung. Leistungstermine oder -fristen sind für den Anbieter nur dann bindend und lösen Verzug aus, soweit sie von dem Anbieter ausdrücklich schriftlich als bindend bezeichnet worden sind.
    3. Die Überlassung von Quellcode schuldet der Anbieter nur, soweit dies in den Vertragsunterlagen ausdrücklich vereinbart ist.
    4. Entwickelt der Anbieter für den Kunden eine oder mehrere Anwendungen oder ist der Anbieter an der Entwicklung von Anwendungen für den Kunden beteiligt, ist der Anbieter für das Hosting, den Betrieb und die Pflege der Anwendungen nur verantwortlich, soweit die Parteien dies in den Vertragsunterlagen ausdrücklich vereinbart haben.
    5. Soweit der Anbieter nach den Vertragsunterlagen für die Darstellung von Anwendungen verantwortlich ist, sind die Anwendungen optimiert für die im Zeitpunkt der Überlassung der Anwendungen aktuellen gängigen Browserversionen (für Desktop-PCs und Mobilgeräte) der am Markt etablierten Anbieter.
    6. Der Anbieter setzt zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte eigene Mitarbeiter oder Dritte als Subunternehmer mit den jeweils erforderlichen Qualifikationen ein. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, zur Leistungserbringung eingesetzte eigene Mitarbeiter oder Dritte durch solche mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung zu ersetzen.
    7. Die vereinbarte Vergütung deckt nur den in den Vertragsunterlagen dokumentierten Leistungsumfang ab. Zusatzleistungen werden gesondert auf Basis der vereinbarten Sätze berechnet. Soweit die Leistungsbeschreibung in den Vertragsunterlagen unbeabsichtigte Lücken oder Unklarheiten enthält, ist der Anbieter berechtigt, die Leistungsbeschreibung entsprechend nach billigem Ermessen anzupassen.
    8. Der Anbieter darf keine Rechtsberatung leisten und trägt daher keine Verantwortung für die Einhaltung von Gesetzen durch die Anwendungen oder andere vereinbarte Arbeitsergebnisse. Besteht die Leistung des Anbieters in der Bereitstellung von Erklärungen mit rechtlichem Charakter (wie beispielsweise dem Impressum oder einer Datenschutzerklärung für Anwendungen des Kunden), handelt es sich bei den vom Anbieter dem Kunden übermittelten Erklärungen um Muster. Die Beurteilung der Anwendbarkeit und rechtlichen Ausgestaltung für die Zwecke des Kunden liegt in der Verantwortung des Kunden.
    9. Erbringt der Anbieter gegenüber dem Kunden Hostingleistungen, gelten die Regelungen des vom Anbieter beauftragten IT-Dienstleisters bereitgestellten „Service-Level-Agreement (SLA)“ insoweit entsprechend, als der Anbieter dieses den Vertragsunterlagen beifügt. Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des IT-Dienstleisters sind ausgeschlossen.
    10. Kommt es im Rahmen der Erbringung von Hostingleistungen zu Einschränkungen der Verfügbarkeit, die im Verantwortungsbereich des vom Anbieter beauftragten IT-Dienstleisters liegen, wird der Anbieter dem Kunden etwaige Ansprüche gegen den IT-Dienstleister abtreten. Der Kunde nimmt diese Abtretung bereits jetzt an.
    11. Für Hostingleistungen erbringt der Anbieter im Speziellen folgende Leistungen:
      1. Zeitlich beschränkte Bereitstellung von Rechenzentrums-Kapazitäten („Infrastruktur“) zur Nutzung durch den Kunden bei einem vom Anbieter beauftragten IT-Infrastrukturdienstleister;
      2. Im Falle des Website-Hostings: Betrieb der Anwendungen in dieser Infrastruktur gemäß dem mit dem Anbieter vereinbarten Service-Level-Agreement;
      3. Inbetriebnahme, d. h. Einrichtung der Zugänge zur Infrastruktur / zu den Anwendungen (im Falle des Website-Hosting) für den Kunden und seine Nutzer, soweit vereinbart;
      4. Der Umfang und die Funktionalität sind im Einzelnen im Angebot näher beschrieben.
      5. Soweit Rechenzentrums-Kapazitäten im Angebot verbrauchsabhängig erbracht und vergütet werden (z. B. Speicherplatz, Traffic), werden im Falle eines Mehrverbrauchs zusätzliche Leistungen für die Abrechnung auf die im Angebot genannte Verbrauchseinheit aufgerundet.
  3. Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde erkennt seine Mitwirkungspflichten als Voraussetzung für die Leistungserbringung durch den Anbieter und damit als seine vertragliche Pflicht an. Der Kunde hat insbesondere ihm obliegende Entscheidungen über Projektdurchführung und Projektinhalt unverzüglich zu treffen und dem Anbieter mitzuteilen sowie Änderungsvorschläge des Anbieters unverzüglich zu prüfen.
    2. Der Kunde benennt einen Ansprechpartner inklusive Kontaktdaten, der dazu befähigt und befugt ist, Anfragen des Anbieters zu beantworten und Weisungen zu erteilen.
    3. Der Kunde wird den Anbieter unaufgefordert auf für die jeweilige Branche und das Unternehmen typischen und/oder spezifischen Erfordernisse und Verfahren hinweisen, es sei denn, diese sind für die Leistungserbringung nicht relevant. Der Kunde wird dem Anbieter alle technischen und sonstigen Unterlagen und Informationen, die zur erfolgreichen Durchführung des Projekts notwendig sind, rechtzeitig unaufgefordert zur Verfügung stellen. Der Kunde wird weiterhin die für die Durchführung eines Projekts erforderlichen behördlichen Genehmigungen rechtzeitig einholen.
    4. Der Kunde ist für die Inhalte auf den für ihn erstellten Anwendungen allein verantwortlich. Soweit die Parteien in den Vertragsunterlagen nichts Abweichendes vereinbaren, wird der Kunde die für die Veröffentlichung von Bildern, Fotos und sonstigen Inhalten erforderlichen Rechte selbst einholen und den Anbieter ggf. auf erforderliche Kennzeichnungspflichten hinweisen. Der Kunde wird in jedem Fall die vom Anbieter für den Kunden eingepflegten Inhalte rechtlich prüfen (vgl. Ziffer 2.8).
    5. Der Kunde verpflichtet sich, auf den vom Anbieter im Auftrag des Kunden gehosteten Anwendungen und in versendeten Informationen keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte zu verwenden. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt den Anbieter von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte, einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten, frei.
    6. Sofern der Kunde im Rahmen des Webseiten-Hostings zusätzliche Berechtigungen erhält, die für die Ausführung näher bestimmter Funktionen notwendig sind, darf er diese nicht zu anderen und/oder weitergehenden Zwecken missbrauchen.
    7. Der Kunde stellt sicher, dass die Inanspruchnahme der Leistungen des Anbieters zu keiner Überlastung der bereitgestellten Infrastruktur führt. Erfordert die Nutzung durch den Kunden eine höhere Kapazität der Infrastruktur, wird er unverzüglich eine Vertragsanpassung bei dem Anbieter anfragen.
    8. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. Ä. den Betrieb der Infrastruktur, des Kommunikationsnetzes des Anbieters sowie die Sicherheit und Integrität anderer auf der Infrastruktur gespeicherten Daten nicht gefährden. Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter gegen den Anbieter auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Verbreitung sowie Zugänglichmachung der gehosteten Anwendungen und versendeten Informationen ist der Anbieter berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden, die Anbindung dieser Inhalte an das Internet bzw. deren Versendung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung einzustellen. Der Anbieter wird den Kunden über entsprechende Maßnahmen informieren.
    9. Erfüllt der Kunde eine Mitwirkungspflicht nicht, nicht ordnungsgemäß oder verspätet und kann der Anbieter seine Leistungen deshalb nicht vertragsgemäß erbringen, so verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend der Verspätung zuzüglich einer angemessenen Frist für die Wiederaufnahme der Arbeiten. Den hierdurch verursachten Mehraufwand, insbesondere für verlängerte Bereitstellung von eingesetztem Personal oder Sachmitteln, kann der Anbieter dem Kunden zu den vereinbarten Sätzen zusätzlich in Rechnung stellen. Ergreift der Anbieter Maßnahmen nach Ziffer 3.5, lässt dies die Vergütungspflicht unberührt.
    10. Sonstige weitergehende Rechte des Anbieters wegen unterbliebener oder unzureichender Mitwirkung des Kunden bleiben unberührt.
    11. Ist der Kunde im Falle von Hostingleistungen mit der Zahlung laufender Rechnungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, für den Zeitraum des Verzugs den Zugang des Kunden zu den gehosteten Informationen zu sperren. Gesetzliche Kündigungsrechte des Anbieters bleiben unberührt.
    12. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Infrastruktur durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Infrastruktur verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters.
    13. Der Kunde wird die von ihm berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung der Leistungen aufgeführten Bestimmungen einzuhalten.
    14. Der Kunde wird bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags seine im System vorhandenen Datenbestände durch Download sichern, da nach Beendigung des Vertrags auf diese Datenbestände kein Zugriff durch den Kunden mehr möglich ist. Der Anbieter wird die Datenbestände des Kunden unmittelbar nach Vertragsbeendigung löschen, sofern nicht individuell Abweichendes geregelt wurde.
  4. Leistungsänderungen (Change Requests)
    1. Beide Parteien können jederzeit die Änderung des Inhalts und Umfangs der vereinbarten Leistungen vorschlagen (nachstehend „Change Request”). Change Requests werden schriftlich bei der anderen Partei eingereicht.